Lexikon

Freizügigkeit

allgemein das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsorts; früher vor allem der unfreien und minderfreien bäuerlichen Bevölkerung vorenthalten; in Deutschland als Freiheitsrecht auf Wahl und Wechsel des Aufenthalts- und Betätigungsorts innerhalb des Staatsgebiets in Art. 11 Abs. 1 GG allen Deutschen gewährt. Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer der EU-Mitgliedstaaten. Ihnen steht Freizügigkeit und das Recht zu, in jedem anderen Mitgliedstaat ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitnehmer tätig zu sein. Die Ausübung selbständiger Tätigkeiten fällt unter das Niederlassungsrecht. Näheres regelt als Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 20. 6. 2002. In
Österreich
und in der
Schweiz
ist die Freizügigkeit ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet.
Lithium, Salinen
Wissenschaft

Begierig nach Lithium

Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...

Als das ferne Kuipergürtel-Objekt Quaoar einen Hintergrundstern passierte, wurde dessen Licht von Ringmaterie absorbiert, die den Zwergplaneten in einer Distanz von 6,4 Quaoar-Radien umkreist. Doppelt so weit entfernt ist der 80 Kilometer große Mond Weywot (links unten). Der helle Stern oben ist unsere Sonne. ©Illustration: ESA/ATG
Wissenschaft

Der seltsame Ring eines Zwergs

Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?

Der Beitrag Der seltsame Ring eines Zwergs erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon