Lexikon

gemeines Recht

das in Deutschland seit der Rezeption bis zum Inkrafttreten des BGB (1900) allgemein geltende Recht: in erster Linie das weiterentwickelte römische Recht des Corpus Juris Civilis, aber auch das kanonische Recht des Corpus Juris Canonici und das langobardische Lehnsrecht.

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