Lexikon
Kriegsgefangene
Angehörige der feindlichen Streitmacht, die im Krieg in die Gewalt eines Kriegführenden fallen (im Gegensatz zu Zivilpersonen, die z. B. bei der Besetzung feindlichen Gebiets unter die Herrschaft eines Kriegführenden geraten). Die Rechtsstellung der Kriegsgefangenen ist geregelt im Abkommen der I. Haager Friedenskonferenz (1899), der Haager Landkriegsordnung von 1907 sowie den Genfer Gefangenen-Konventionen von 1929 und 1949. Die Regelung von 1949 stellt ausdrücklich fest, dass die Bestimmungen auch für Widerstandsbewegungen, für Fälle der widerstandslosen Besetzung fremden Gebiets sowie bei der Kriegführung nicht anerkannter Staaten oder Regierungen gelten. In den Schutz sind Schiffs- und Flugzeugbesatzungen, organisierte Partisanengruppen, zivile Helfer, Angehörige des Heeresgefolges u. a. eingeschlossen. Eine Sonderstellung nehmen Geistliche und Ärzte einschließlich des Sanitätspersonals ein. Die Konvention ist auch von den USA und der Sowjetunion unterzeichnet und gilt für nahezu alle Staaten; ihr Inhalt ist im Allgemeinen zum Bestandteil des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts geworden, für die jeweilige Einhaltung gibt es allerdings keine Garantie.
Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...
Wissenschaft
Klimawäsche für die Atmosphäre
Der weitere Anstieg der CO2-Konzentration in der irdischen Lufthülle wird sich nur stoppen lassen, wenn die Emissionen sinken – und der Atmosphäre überdies Klimagas entzogen wird. von HARTMUT NETZ Die Frage, wie sich der Klimawandel bremsen oder gar stoppen ließe, beantwortet der Science-Fiction-Kurzfilm „The Great Endeavor“ – ...