Lexikon

Psychologe

[griechisch]
Lehrer, Forscher oder Praktiker auf dem Gebiet der Psychologie. Diplompsychologe ist eine gesetzlich geschütze Berufsbezeichnung, die nur eine an einer wissenschaftlichen Hochschule (Universität) ausgebildete Fachkraft nach 8- bis 10 semestrigem Studium und Abschluss der Diplomprüfung führen darf. Tätigkeitsgebiete der Diplompsychologen sind die psychologische Forschung, die Diagnostik und Beratung in der eigenen Praxis oder der Klinik, in der Wirtschaft, Werbung, im Schul- und Hochschulbereich sowie im Strafvollzug. Die Berufbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut und Psychologische Psychotherapeutin dürfen Diplompsychologen nur nach Absolvierung bestimmter psychotherapeutischer Zusatzausbildungen und entsprechender Approbation führen. Approbierte Psychologische Psychotherapeuten können therapeutische Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen.
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