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Ultimạtum
[
lateinisch
]feierliche Erklärung im diplomatischen Verkehr, dass bei Eintritt bestimmter Bedingungen, meist bei Nichterfüllung einer gleichzeitig erhobenen Forderung, mit der Zufügung erheblicher Nachteile zu rechnen sei (früher meist Androhung militärischer Gewalt, Abbruch der diplomatischen Beziehungen). Nach dem Haager Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten vom 18. 10. 1907 muss einem Krieg entweder eine mit Gründen versehene Kriegserklärung oder ein „Ultimatum mit bedingter Kriegserklärung“ vorausgehen.
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