Lexikon
Ultimạtum
[
lateinisch
]feierliche Erklärung im diplomatischen Verkehr, dass bei Eintritt bestimmter Bedingungen, meist bei Nichterfüllung einer gleichzeitig erhobenen Forderung, mit der Zufügung erheblicher Nachteile zu rechnen sei (früher meist Androhung militärischer Gewalt, Abbruch der diplomatischen Beziehungen). Nach dem Haager Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten vom 18. 10. 1907 muss einem Krieg entweder eine mit Gründen versehene Kriegserklärung oder ein „Ultimatum mit bedingter Kriegserklärung“ vorausgehen.
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Als ich vor einigen Jahren die Vermutung geäußert habe, dass schon bald wieder Überschall-Passagierflugzeuge entwickelt werden würden, wollten das nur wenige Leute glauben. „Erinnern Sie sich daran, wie es damals mit der Concorde war“, bekam ich häufig zu hören. Für die zivile Luftfahrt seien Überschallflugzeuge zu teuer und zu...
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Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...
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