Lexikon

Untreue

Recht
die Zufügung von Vermögensnachteilen durch vorsätzlichen Missbrauch einer gesetzlichen, behördlich oder rechtsgeschäftlich eingeräumten Verfügungsmacht über die betreffenden Vermögensgegenstände oder durch Verletzung einer besonderen Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen; strafbar nach § 266 StGB.
Österreich: § 153 StGB; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit längerem Freiheitsentzug. In der Schweiz ähnlich die Veruntreuung (Art. 140 Abs. 2 StGB).
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Wissenschaft

Die Krux mit der Anwendung

Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...

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Wissenschaft

Mit Übelkeit unterwegs

Warum vielen Menschen auf Reisen schlecht wird, und wie man dagegen antrainieren kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der Blick aus dem Fenster kann noch so spektakulär sein – wenn es einem bei der Fahrt mit Pkw, Bus oder Schiff speiübel wird, ist es mit der Begeisterung schnell vorbei. Die Ursache einer solchen Reisekrankheit...

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