Lexikon
Unvermögen
Schuldrecht
die subjektive Unmöglichkeit der Leistung, die gegeben ist, wenn der Schuldner zur Leistung außer Stande ist, sie aber von jemand anders erbracht werden könnte (§ 275 Abs. 1 BGB); gleichgestellt ist der Fall, dass die Leistungserbringung vom Schuldner einen unzumutbaren Aufwand erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Der trotz Unvermögen geschlossene Vertrag ist gültig, verpflichtet den Schuldner aber bei Verschulden zum Schadensersatz (§ 311 a BGB).
Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...
Wissenschaft
Die ersten Menschen Südamerikas
Als moderne Menschen von Nordasien, durch Beringia, Nord- und Mittelamerika bis nach Feuerland wanderten, war dies die längste Migrationsbewegung der Menschheitsgeschichte – und führte zu einem speziellen Effekt bei der Bevölkerung Südamerikas. von DAVID NEUHÄUSER Der Spanier Hernán Cortés und seine Männer brachen 1519 von Kuba...