Lexikon

Unvermögen

Schuldrecht
die subjektive Unmöglichkeit der Leistung, die gegeben ist, wenn der Schuldner zur Leistung außer Stande ist, sie aber von jemand anders erbracht werden könnte (§ 275 Abs. 1 BGB); gleichgestellt ist der Fall, dass die Leistungserbringung vom Schuldner einen unzumutbaren Aufwand erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Der trotz Unvermögen geschlossene Vertrag ist gültig, verpflichtet den Schuldner aber bei Verschulden zum Schadensersatz (§ 311 a BGB).

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