Lexikon
Vogelfang
das Einfangen von Vögeln als Nahrungsmittel (z. B. Singvögel, die in Italien und Belgien [illegal] gefangen und verzehrt werden), zur anderweitigen Verwendung (z. B. zur Herstellung von Federschmuck) oder als Käfigvögel (Stubenvögel). Zum Vogelfang dienen Leimruten, Schlagnetze, Schlingen u. a. – Vogelfang ist in der Bundesrepublik Deutschland bis auf wenige behördlich genehmigte Ausnahmen (zu wissenschaftlichen Zwecken) verboten; ebenso in den meisten anderen europäischen Ländern. Vogelschutz.
Wissenschaft
News der Woche 15.11.2024
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Der ökologische Schaden von künstlicher Nacht-Beleuchtung kann vielschichtig sein, verdeutlicht eine Studie: Im nächtlichen Licht von Straßenlaternen entwickeln Bäume demnach vergleichsweise harte Blätter, die von Insekten offenbar weniger gefressen werden. Dieser Effekt könnte die Grundlage der Nahrungskette in...