Lexikon
Volksbegehren
Initiativeein in der Regel durch Unterschriften ausgedrückter förmlicher Wunsch eines bestimmten Teils des Volkes, dass ein Gesetzesvorschlag zum Volksentscheid gestellt werden soll. Nach Art. 73 Abs. 3 der Reichsverfassung von 1919 war ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellte. Die Bundesrepublik Deutschland kennt diese Gesetzesinitiative „aus dem Volk heraus“ auf Bundesebene nicht mehr. Mehrere Länderverfassungen sehen jedoch Volksbegehren und Volksentscheid vor: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Von den neuen Bundesländern nahm Brandenburg das Volksbegehren in die Verfassung auf.
Wissenschaft
Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...
Wissenschaft
Warum erkältet man sich im Winter leichter?
Kälte, Nässe oder Zugluft sind nicht daran schuld, wenn die Nase läuft. Des Rätsels Lösung verrät Dr. med. Jürgen Brater. Auch wenn ein grippaler Infekt im allgemeinen Sprachgebrauch „Erkältung“ genannt wird, ist Kälte allein nicht in der Lage, ihn auszulösen. Wäre es anders, müssten Eskimos oder Polarforscher, die im ständigen...