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Oktoberfest 2010: Nichtraucherschutz laut Gesetz

Bayern hat das bundesweit schärfste Nichtraucherschutzgesetz. Ein Rauchverbot für das Oktoberfest 2010 sollte zunächst noch nicht für die Jubiläums-Wiesn gelten. Doch seit Kurzem ist alles anders.

von Michael Fischer, wissen.de

Ein Volksentscheid trifft die Wiesn-Raucher

Das Rauchen in öffentlichen Räumen ist verboten. Punkt. Jenes bundesweit strikteste Nichtraucherschutzgesetz hatte einst die Bayerische Staatsregierung erlassen. Die Quittung der Wählerschaft folgte prompt (glaubt die CSU bis heute). Daraufhin wurde die Gesetzeslage hier und da ein wenig aufgeweicht und das Rauchen in abgeschlossenen Räumen und Festzelten wieder erlaubt. Auch die durch eine Gesetzeslücke möglichen "Raucherclubs" schossen wie Pilze aus dem Boden. Das von der ÖDP initiierte Volksbegehren wiederum schuf die Basis für einen Volksentscheid, der mit der deutlichen Zustimmung von 61 Prozent der bayerischen Bürger das ausnahmslose Rauchverbot endgültig durchsetzte.

Äußerst beharrlich hielt sich das Gerücht einer Ausnahmebewilligung für die Festzelte auf dem Oktoberfest 2010. Parallel wurde allerdings wurde bekannt, dass die Wiesn-Wirte das Rauchverbot trotz der vermeintlichen Ausnahmeregelung sofort durchsetzen wollen. Und zwar mit interessanten Maßnahmen.

 

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