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Energieeinsparverordnung für Altbau
Hausbesitzer werden zur Sanierung verpflichtet - spätestens mit dem Verkauf der Immobilie. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die genau regelt, in welchem Maß die Ökomaßnahmen zu erfolgen haben. Energiegerecht auf Vordermann gebracht werden muss die Immobilie auch für Selbstnutzer spätestens mit dem Verkauf. Daneben gibt es strikte Nachrüstpflichten für die Heizungsanlage und die oberen Geschossdecken.
Bauteilbezogene Anforderungen
Plant
ein Bauherr darüber hinaus generelle Sanierungsarbeiten, dann muss er
ab einer Veränderung der Bauteilfläche von 20 Prozent die scharfen
Anforderungen der EnEV erfüllen. Gerechnet wird hier mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten,
der für jeden Hausbestandteil festgelegt ist. Der Maximalwert liegt hier
zwischen 0,25 U bei einem Flachdach und 1,7 U bei Fenstern. Aber: Ganz auf
den Standard eines Niedrigenergiehauses braucht die alte Immobilie nicht in
allen Fällen gebracht werden. Sie darf bis zu 40 Prozent mehr Energie
verbrauchen. Verschlechtern darf sich die Immobilie aber auf keinen Fall.
Nachrüstpflichten
Weniger
freizügig geht der Gesetzgeber mit Heizungsanlagen um. Sie müssen
bis Ende 2008 auf den verbrauchsfreundlichen Standard gebracht werden. Betroffen
sind etwa Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Diese
müssen schon bis Ende 2006 außer Betrieb genommen werden. Für
Heizkessel mit ausgetauschten Brennern gelten die längeren Fristen.
Schlupfloch für Ein- und Zwei-Familienhäuser
Eigenheimbesitzer von selbst bewohnten Ein- oder Zwei-Familienhäusern
brauchen sich trotzdem nicht beeilen. Hier wird die Nachrüstung erst
innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentumswechsel fällig. Die "Ohnehin-Maßnahmen"
gelten aber auch hier uneingeschränkt.
Nachweispflicht
Mit dem so genannten
Energiepass muss die Wirksamkeit der Sanierungsarbeiten genau nachgewiesen
werden. Es ist ohnehin sinnvoll, vor einer Renovierung einen Gutachter zu
beauftragen. Dieser hat auch den Überblick über die genauen Anforderungen
durch die EnEV.
wissen.de-Tipp:
Renovierungsmaßnahmen machen eine Immobilie zukunftstauglich. Denn Mieter
mögen keine überdurchschnittlich hohen Wärmekosten. Die Kreditanstalt
für Wiederaufbau fördert darüber hinaus Sanierungsmaßnahmen
mit unterschiedlichen Kreditprogrammen sehr großzügig. Bei Fragen
rund um die Energieeinsparung hilft die Deutsche Energieagentur.