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29. April 2002
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Straßburg
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Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verneint in letzter Instanz ein Recht auf aktive Sterbehilfe auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das darin garantierte Grundrecht auf Leben schließe nicht auch das Recht auf Selbsttötung ein. In einem Grundsatzurteil weisen die Richter damit das Gesuch der todkranken Britin Diane Pretty auf Straffreiheit für aktive Sterbehilfe ab. Die 43-Jährige wollte sich von ihrem Mann beim Sterben helfen lassen.
Wissenschaft
News der Woche 28.06.2024
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Elektron gefilmt
Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...