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30. Oktober 1969
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Nach einem in Bonn unterzeichneten
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Nach einem in Bonn unterzeichneten Abkommen erhalten tschechoslowakische Opfer von Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern insgesamt 7,5 Millionen DM Entschädigung ausgezahlt. Zwar lehnt die Bundesrepublik Wiedergutmachungszahlungen an Staaten ab, zu denen sie keine diplomatischen Beziehungen unterhält, nimmt aber seit 1960 Opfer von Menschenversuchen hiervon aus. Ein ähnliches Abkommen wurde 1963 mit Jugoslawien geschlossen.
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