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31. Mai 1955  -  In Karlsruhe nimmt das Bundesverfassungsgericht ...

In Karlsruhe nimmt das Bundesverfassungsgericht nach neunwöchiger Unterbrechung den Prozess über die Verfassungstreue der KPD wieder auf. Seit 1954 berät das oberste deutsche Gericht die Frage, ob die KPD auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

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