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4. August 1951  -  Mit dem Gesetz zur Errichtung ...

Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes wird eine Bundesbehörde geschaffen, die zentrale Aufgaben des Straßenverkehrs wahrnehmen soll. Das Amt mit Sitz in Flensburg wird u. a. Sammelstelle für Informationen über Kraftfahrzeuge und Fahrer sein.

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