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5. August 1966

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe lehnt eine Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" ab. Das Hamburger Nachrichtenmagazin war gegen die Haft- und Durchsuchungsbefehle der Bundesanwaltschaft vom Oktober 1962, die wegen Verdachts des Landesverrats erlassen worden waren, gerichtlich vorgegangen.

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