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5. Juli 1934  -  Der Dritte Strafsenat des Reichsgerichts ...

Der Dritte Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig bestätigt, dass "die Verweigerung des deutschen Grußes" in Gerichtsverfahren "eine erhebliche Störung" darstellt. Ein Verteidiger, der sich geweigert hat, mit erhobenem Arm zu grüßen, wird von der weiteren Teilnahme an einem Prozess ausgeschlossen.
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Wissenschaft

Lebensrettende Back-Story 

Flatulenzen und Späße rund um den Darmausgang sind bei uns Menschen seit jeher sehr beliebt. Und das nicht erst, seit der Kunstfurzer Joseph Pujol Anfang des 20. Jahrhunderts im Moulin Rouge in Paris als Le Pétomane Karriere machte und astronomische Summen verdiente, weil er die Marseillaise flatulieren konnte. Schon beim...

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Wissenschaft

Im Elektroauto zu den Klimazielen?

Der Straßenverkehr hat mit etwa 23 Prozent einen erheblichen Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um den Verkehr durch den Übergang zu Elektroautos klimafreundlicher zu machen. Und tatsächlich ist dieses Unterfangen bereits auf einem guten Weg: Von allen neu zugelassenen Pkw...

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