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5. Juni 1917  -  Das Ministerium für Passangelegenheiten des ...

Das Ministerium für Passangelegenheiten des Deutschen Reiches teilt mit, dass Visa für Erholungsreisen ins neutrale Ausland grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein ärztliches Attest vorgewiesen werden kann, das die Bedürftigkeit des Antragstellers eindeutig belegt.

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