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5. September 1920  -  Als Folge des Sturms auf ...

Als Folge des Sturms auf das französische Konsulat in Breslau (heute Wroclaw) setzt Reichspräsident Friedrich Ebert (MSPD) Grundrechte der Verfassung für das Stadtgebiet von Breslau außer Kraft. Die Verordnung, die bis zum 20. September 1920 befristet ist, soll eine Wiederholung ähnlicher Vorgänge verhindern.

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