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6. Juli 1906

Die württembergische Abgeordnetenkammer in Stuttgart verabschiedet mit der Zweidrittelmehrheit von 65 zu 23 Stimmen eine Verfassungsrevision. Die Vertreter von Ritterschaft, Schule und Kirche gehören künftig nicht mehr dem Abgeordnetenhaus, sondern der Ersten Kammer an. Im Abgeordnetenhaus sind damit nur noch gewählte Abgeordnete vertreten.

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