Lexikon
Altenheim
Altersheim; Seniorenheim; Seniorenresidenzallgemeinsprachlich umfassende Bezeichnung für eine Einrichtung, die alten Menschen Unterkunft und Pflege bis ans Lebensende gewährt. Nach dem Heimgesetz gibt es in Deutschland eine dreistufige Versorgung, die vielfach in Kombination unter einem Dach angeboten wird, unterschieden nach Altenwohnheim (der Hauptaspekt ist hier das Wohnen mit eigenständiger Haushaltsführung), Altenheim (es wird kein eigener Haushalt geführt, Verpflegung und Zimmerpflege werden übernommen) und Altenpflegeheim (im Vordergrund steht die umfassende Pflege pflegebedürftiger Menschen). Daneben existiert als weitere Wohnform, die aber nicht als Heim im Sinne des Gesetzes gilt, das betreute Wohnen, das durch eine eigenständige Haushaltsführung gekennzeichnet ist, ergänzt um ein Betreuungsangebot, das vertraglich individuell geregelt wird.
Altenheime im allgemeinsprachlichen Sinn werden aus Stiftungen, von Gemeinden, kirchlichen oder karitativ-sozialen Organisationen und privaten Betreibern mit betriebswirtschaftlichen Zielen unterhalten. Die Wohnformen in Altenheimen umfassen geschlossene, kleine Wohnungen im Heim (Altenwohnheime), Zimmer bzw. Kleinappartements in einem Heim (Altenheim), Einzel- oder Mehrbettzimmer (Altenpflegeheim).
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