Lexikon

Ausbildungsförderung

in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Abkürzung BAföG) vom 26. 8. 1971 in der Fassung vom 7. 12. 2010 geregelte staatliche Förderung der Ausbildung an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, an Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen; wird als Zuschuss, beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen geleistet, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. – Zur finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung wurde 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erlassen.
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