Lexikon

Großunternehmen

Großunternehmung
ein nach Zahl der Beschäftigten, Höhe des Kapitals oder des Umsatzes überdurchschnittlich großes Unternehmen. Nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. 8. 1969 sind Großunternehmen, die nicht die Rechtsform der AG haben, zur Rechnungslegung verpflichtet, wenn zwei von den drei folgenden Merkmalen für sie zutreffen: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatz über 130 Mio. Euro, mehr als 5000 Beschäftigte.
Quanten, Schrödinger
Wissenschaft

Schrödingers gespenstische Katze

Die geisterhaften Quantensuperpositionen sind ein Riesenrätsel der Physik – nicht obwohl, sondern weil sie so winzig erscheinen. von RÜDIGER VAAS Die Welt ist seltsam – sogar viel seltsamer als in Fiktionen imaginiert. Das Seltsamste dabei: Die wahre Seltsamkeit bleibt uns fast vollständig verborgen. Mehr noch: Diese...

Abwasser, Energie
Wissenschaft

Wärme aus Wasser

Mit Techniken, die Energie aus Flüssen, Seen oder dem Abwasser-Kanalnetz schöpfen, lassen sich Wohnhäuser und Gewerbebetriebe beheizen. Das Potenzial ist enorm. von HARTMUT NETZ Wenn bislang von der Energiewende die Rede war, ging es fast immer um elektrischen Strom. Wärmeenergie war dagegen nur selten Thema. Das zeugt von einer...

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