Lexikon

Steuerrecht

Teil des öffentlichen Rechts. Steuerliche Belastungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Recht, Steuern zu schaffen und darüber Rechtsregeln aufzustellen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 105 GG beim Bund und den Ländern (Steuerhoheit). Für jede einzelne Steuer gelten eigene Gesetze, daneben wurden Rahmenvorschriften erlassen, die für eine Mehrzahl von Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben (z. B. Abgabenordnung, Bewertungsgesetz).
KI und Umfrage
Wissenschaft

Wie künstliche Intelligenz Umfragen manipulieren kann

Wie beliebt sind bestimmte Politiker? Welche Marktchancen hat ein neues Produkt? Um solche Fragen zu beantworten, kommen häufig Online-Umfragen zum Einsatz. Doch immer besser werdende KI-Sprachmodelle bedrohen die Aussagekraft solcher Erhebungen. Zwar bauen viele Umfragetools Tests ein, um computergenerierte Antworten zu erkennen...

Mutter und Baby
Wissenschaft

Wie das erste Lebensjahr die sozialen Erwartungen prägt

Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...

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