Lexikon
Steuerrecht
Teil des öffentlichen Rechts. Steuerliche Belastungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Recht, Steuern zu schaffen und darüber Rechtsregeln aufzustellen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 105 GG beim Bund und den Ländern (Steuerhoheit). Für jede einzelne Steuer gelten eigene Gesetze, daneben wurden Rahmenvorschriften erlassen, die für eine Mehrzahl von Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben (z. B. Abgabenordnung, Bewertungsgesetz).
Wissenschaft
Ein Zwilling der Zelle
Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...
Wissenschaft
Das Ende der Hölle
Am Anfang war die Erde so heiß wie die Venus heute, kühlte jedoch schnell ab, weil die junge Sonne damals viel schwächer schien. Der atmosphärische Wasserdampf ging als Starkregen nieder und bildete die Ozeane. von THORSTEN DAMBECK Vor knapp 4,6 Milliarden Jahren entstand die Erde. Sie war ganz anders beschaffen als heute. Und...