Lexikon

Steuerrecht

Teil des öffentlichen Rechts. Steuerliche Belastungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Recht, Steuern zu schaffen und darüber Rechtsregeln aufzustellen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 105 GG beim Bund und den Ländern (Steuerhoheit). Für jede einzelne Steuer gelten eigene Gesetze, daneben wurden Rahmenvorschriften erlassen, die für eine Mehrzahl von Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben (z. B. Abgabenordnung, Bewertungsgesetz).
Wissenschaft

Schmilzt die Finsternis?

Neue Messungen deuten darauf hin, dass die Dunkle Energie im Weltall nicht konstant bleibt, sondern abnimmt. Das hätte unabsehbare Konsequenzen für die Physik – und für die ferne Zukunft. von RÜDIGER VAAS Die Dunkle Energie ist klarerweise das größte Rätsel im Universum. Denn sie macht hinsichtlich der Energiedichte mehr als zwei...

Tanker, Erdgas
Wissenschaft

Wie Gas flüssig wird

LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.

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