Lexikon

Verätzung

Schädigung meist von Haut- und Schleimhaut infolge der Einwirkung von ätzenden Stoffen, i. d. R. alkalischen Lösungen (Laugenverätzung) und konzentrierten Säuren (Säurenverätzung). Folgen sind, abhängig von Konzentration und Einwirkdauer, lokale Hautreizung oder Gewebsuntergang (Nekrosen) durch oberflächliche Eiweißdenaturierung. Als Soforthilfe sowohl bei inneren wie äußeren Verätzungen dienen Maßnahmen, die das Ätzmittel hochgradig verdünnen (Spülungen mit oder Trinken von reichlich Wasser) und ggf. chemisch neutralisieren. Liegt eine innerliche Verätzung vor, darf man den Betroffenen keinesfalls erbrechen lassen, da dies zu erneuten inneren Verätzungen führt.
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