Lexikon
Begnadigung
Erlass, Verkürzung oder sachliche Erleichterung der Vollstreckung einer Strafe oder Sicherungsmaßnahme. Die Begnadigung wird in der Regel durch das Staatsoberhaupt ausgesprochen und steht in dessen Ermessen. Der Verurteilte hat keinen Rechtsanspruch auf Begnadigung, kann aber ein Gnadengesuch einreichen. Die Übertragung der Befugnis zur Begnadigung auf nachgeordnete Stellen ist zulässig.
In
Österreich
übt der Bundespräsident das Begnadigungsrecht aus (Art. 65 2c BVerfG).In der
Schweiz
ist nach Art. 173 Bst. k und Art. 156, 157 der Bundesverfassung für Begnadigungen die Bundesversammlung zuständig. Abolition, Amnestie, Strafaussetzung.
Wissenschaft
Ursache für Covid-19-Spätfolge bei Kindern identifiziert
Einige Wochen nach einer Covid-19-Infektion erleiden manche Kinder einen schweren entzündlichen Schock, genannt MIS-C. Eine Studie ist nun den Ursachen der teils lebensbedrohlichen Erkrankung auf den Grund gegangen. Demnach kann Covid-19 dazu beitragen, dass eine bereits bestehende, ruhende Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus...
Wissenschaft
Vom Laserblitz zum Teilchenstrahl
Teilchenbeschleuniger liefern brillante Röntgenstrahlung, etwa für die Forschung an Akkus oder Viren. Doch die Anlagen sind groß und teuer. Neue, kleinere und sparsamere Quellen nutzen Laserlicht und könnten neben Röntgen- und Elektronenstrahlen bald auch Protonen und Neutronen auf Knopfdruck liefern. von ANDREA THOSS Seit...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Neuen Viren auf der Spur
Garantiert vertraulich
Lunare Wasserstellen
Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
CRISPR/Cas im Praxistest
Die Rolle der Faszien