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Börsenzulassung von Wertpapieren

Genehmigung zur Börseneinführung von Wertpapieren, die von der Zulassungsstelle der Börse auf Antrag erteilt wird. Der Antrag ist von der Zulassungsstelle zu veröffentlichen, die nach Prüfung des Prospekts der Zulassung zustimmt, wenn dadurch weder erhebliche allgemeine Interessen verletzt noch das Publikum übervorteilt wird. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
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Wissenschaft

Aus Alt mach Neu

Vor zwanzig Jahren tobte eine erbitterte Diskussion um die Evolutionstheorie durch das Internet. Anlass war ein Artikel, den ein Herr Stephen C. Meyer in der Zeitschrift Proceedings of the Biological Society of Washington veröffentlicht hatte. Dessen Titel lautete „The origin of biological information and the higher taxonomic...

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Wissenschaft

Das kenn’ ich doch!

Warum wir manchmal Déjà-vus erleben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Déjà vu“ ist französisch und bedeutet „schon gesehen“. Man bezeichnet damit Situationen, in denen man das intensive Gefühl hat, sie schon einmal erlebt zu haben, ohne indes genau sagen zu können, wann, wo und in welchem Zusammenhang. In Studien gaben rund zwei...

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