Lexikon

Bremse

Kraftwagen
Kraftwagen
Bremsanlage: Funktion
Einrichtung, um eine Bewegung zu verlangsamen oder zu hemmen. Die verbreitetste und wichtigste Bauform ist die Reibungsbremse, die (bei Schienen- und nicht luftbereiften Straßenfahrzeugen) als Klotzbremse unmittelbar am Radumfang angreifen kann. Bei allen luftbereiften Fahrzeugen und bei Gleisketten werden nicht auf den Radumfang wirkende, aber mit dem Rad verbundene Bremsen verwendet. Man unterscheidet: Trommelbremsen, die nur noch als Innenbackenbremsen gebaut werden, und Scheibenbremsen. Die Innenbackenbremsen weisen in der Regel „Selbstverstärkung“ auf; d. h. die erzeugte Bremskraft ist größer als die Kraft, die zum Anpressen der Backen an die Trommel nötig ist. Bei der Scheibenbremse werden die Reibungskräfte an der Oberfläche einer oder mehrerer Scheiben erzeugt. Die Scheibenbremse erlaubt eine bessere Wärmeabführung und ein gleichmäßigeres Bremsen.
Die Kraft zum Anpressen der Bremsbacken oder -klötze an die Trommel oder Scheibe kann vom Fahrer selbst aufgebracht werden (Muskelkraftbremsen) oder von einer mechanischen Kraftquelle herrühren (Druckluft, Saugluft [Unterdruck], Ölpumpe). Auch Unterstützung der Muskelkraft durch eine zusätzliche Fremdkraft ist möglich (Servobremse).
Bei Muskelkraftbremsen wird die am Pedal oder Handbremshebel ausgeübte Kraft entweder mechanisch über Gestänge oder Seil oder hydraulisch (Öldruckbremse oder Hydraulische Bremse) auf die Spannvorrichtung (Anpressvorrichtung) der Bremsen übertragen.
Über die Ausrüstung der Straßenfahrzeuge mit Bremsen und über deren Wirkung bestehen in Deutschland, ebenso wie in den meisten anderen Ländern, besondere Vorschriften. Zweikreisbremse.

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