Lexikon
Bundeskanzleramt
eine der obersten Bundesbehörden, Dienstbehörde des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland mit einem Minister im Bundeskanzleramt; umfasst die Bundeskanzlei („Geschäftsstelle“, entsprechend der früheren Reichskanzlei) und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
In Österreich die oberste Stelle der Bundesverwaltung, vom Bundeskanzler und Vizekanzler geleitet. Hieß 1918–1920 und 1945 Staatskanzlei.
Wissenschaft
Das kenn’ ich doch!
Warum wir manchmal Déjà-vus erleben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Déjà vu“ ist französisch und bedeutet „schon gesehen“. Man bezeichnet damit Situationen, in denen man das intensive Gefühl hat, sie schon einmal erlebt zu haben, ohne indes genau sagen zu können, wann, wo und in welchem Zusammenhang. In Studien gaben rund zwei...
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Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.
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