Lexikon
deutsch-englisches Flottenabkommen
am 18. 6. 1935 abgeschlossenes Abkommen, das die zukünftige Stärke der dt. Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitgl. des Brit. Commonwealth im Verhältnis 35 : 100 festlegte; Dtschld. erhielt das Recht, im Rahmen dieses Gesamt-Tonnageverhältnisses die gleiche Untersee-Tonnage wie Großbritannien zu besitzen. Das Abkommen war unbegrenzt, wurde 1936 durch ein Flottenmemorandum, 1937 durch einen Flottenvertrag über Seerüstungsbegrenzung u. Flottenbau-Nachrichtenaustausch ergänzt u. 1939 (nach den engl.-französ. Garantieerklärungen für Polen) von Hitler gekündigt. 1935 war das deutsch-englische Flottenabkommen ein wichtiger diplomat. Erfolg für Hitler.

Wissenschaft
Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen
Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...

Wissenschaft
Gähnen steckt an
Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....
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