Lexikon

deutsch-englisches Flottenabkommen

am 18. 6. 1935 abgeschlossenes Abkommen, das die zukünftige Stärke der dt. Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitgl. des Brit. Commonwealth im Verhältnis 35 : 100 festlegte; Dtschld. erhielt das Recht, im Rahmen dieses Gesamt-Tonnageverhältnisses die gleiche Untersee-Tonnage wie Großbritannien zu besitzen. Das Abkommen war unbegrenzt, wurde 1936 durch ein Flottenmemorandum, 1937 durch einen Flottenvertrag über Seerüstungsbegrenzung u. Flottenbau-Nachrichtenaustausch ergänzt u. 1939 (nach den engl.-französ. Garantieerklärungen für Polen) von Hitler gekündigt. 1935 war das deutsch-englische Flottenabkommen ein wichtiger diplomat. Erfolg für Hitler.
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Wissenschaft

Können wir Strom mit dem Erdmagnetfeld erzeugen?

Wenn es möglich wäre, das Magnetfeld der Erde zu nutzen, um elektrischen Strom zu erzeugen, dann würde das sicherlich bereits jemand tun, oder? Also geht es offenbar nicht, dachte ich. Und alle anderen dachten das auch. Bis ein Team von Physikern vor ein paar Monaten bewies, dass es doch möglich ist. Unfassbar! Wie soll das […]...

Universum
Wissenschaft

Sternentod der besonderen Art

Ein 2018 explodierter Stern lässt sich erstmals einem exotischen Supernova-Typ zuordnen. Auch der Krebs-Nebel könnte so entstanden sein. von DIRK EIDEMÜLLER Schon 1980 proklamierte der japanische Astrophysiker Ken’ichi Nomoto einen ungewöhnlichen Typ von Sternentod. Neben den bekannten Explosionsarten von Supernovae bei...

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