Lexikon

deutsch-englisches Flottenabkommen

am 18. 6. 1935 abgeschlossenes Abkommen, das die zukünftige Stärke der dt. Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitgl. des Brit. Commonwealth im Verhältnis 35 : 100 festlegte; Dtschld. erhielt das Recht, im Rahmen dieses Gesamt-Tonnageverhältnisses die gleiche Untersee-Tonnage wie Großbritannien zu besitzen. Das Abkommen war unbegrenzt, wurde 1936 durch ein Flottenmemorandum, 1937 durch einen Flottenvertrag über Seerüstungsbegrenzung u. Flottenbau-Nachrichtenaustausch ergänzt u. 1939 (nach den engl.-französ. Garantieerklärungen für Polen) von Hitler gekündigt. 1935 war das deutsch-englische Flottenabkommen ein wichtiger diplomat. Erfolg für Hitler.
Unwetter, Hagel
Wissenschaft

Verhagelte Vorhersagen

Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...

Wunderkind
Wissenschaft

Früher Fokus oder breite Bildung? Wie Menschen Spitzenleistungen erzielen

Die brillantesten Köpfe stechen selten schon in jungem Alter heraus. Wer bereits in früher Jugend als Wunderkind galt, gehört als Erwachsener meist nicht mehr zu den Besten seines Faches. Eine Studie zeigt nun, wie sich Exzellenz in verschiedenen Altersklassen entwickelt. Junge Ausnahmetalente – sei es in Sport, Musik oder...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon