Lexikon

deutsch-englisches Flottenabkommen

am 18. 6. 1935 abgeschlossenes Abkommen, das die zukünftige Stärke der dt. Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitgl. des Brit. Commonwealth im Verhältnis 35 : 100 festlegte; Dtschld. erhielt das Recht, im Rahmen dieses Gesamt-Tonnageverhältnisses die gleiche Untersee-Tonnage wie Großbritannien zu besitzen. Das Abkommen war unbegrenzt, wurde 1936 durch ein Flottenmemorandum, 1937 durch einen Flottenvertrag über Seerüstungsbegrenzung u. Flottenbau-Nachrichtenaustausch ergänzt u. 1939 (nach den engl.-französ. Garantieerklärungen für Polen) von Hitler gekündigt. 1935 war das deutsch-englische Flottenabkommen ein wichtiger diplomat. Erfolg für Hitler.
Sonnen, Sonnensystem
Wissenschaft

Rätsel des Sonnenzyklus gelöst

Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...

Klebstoff
Wissenschaft

Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen

Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...

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