Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Staatsmann

Staats|mann
m.
fähiger, bedeutender Politiker in hoher Stellung
Staatsmann:
Die Bezeichnung für einen Politiker in herausragender Position wie „Staats“ oder „Regierungschef“ gab es im Deutschen ursprünglich gar nicht in dieser Bedeutung. Das mittelhochdeutsche Wort
statman
hat mit dem Staat überhaupt nichts zu tun, es heißt „Stadtbewohner“. Das Mittelalter kannte noch keinen
Staat
. Der Begriff als Ausdruck einer modernen Herrschaftsform ist relativ neu. Das lateinische Wort
status
für „Zustand“, „Stand“, „Verfassung“ wurde in der italienischen Form
stato
von Niccolo Machiavelli (14691527) zur Kennzeichnung der zahlreichen monarchischen und republikanischen Herrschaftsgebilde in Oberitalien verwendet. Der englische Philosoph Thomas Hobbes (15881679), einer der Vordenker des modernen Staatsbegriffs, gebrauchte
status
zur Beschreibung der Verfassungsform, also beispielsweise
status monarchicus.
In seiner heutigen Bedeutung ist das Wort
Staat
erst seit dem 16./17. Jahrhundert im Deutschen, Englischen und Französischen anzutreffen.
Das deutsche Wort
Staatsmann
ist eine Lehnübersetzung zum französischen
homme d'état
bzw. zum englischen
statesman
. Im Deutschen gibt es auch den englischen Begriff des
Elderstatesman.
Damit wird ein verdienter Staatsmann bezeichnet, der auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt noch hohes Ansehen genießt (
elder
„älterer“ +
statesman
). Das Adjektiv
staatsmännisch,
„einem Staatsmann gemäß“, ist nicht allein diesem Personenkreis vorbehalten. In der Umgangssprache wird es gelegentlich auch in der Bedeutung von „abgeklärt“, „ausgleichend“ verwendet.
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