Lexikon
Dissertatiọn
[
die; lateinisch
]allgemein Erörterung; im Humanismus gelehrte Abhandlung, seit dem 18. Jahrhundert für eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Doktorwürde (Inauguraldissertation) gebräuchlich.
Die Dissertation soll eigene Forschungsergebnisse in wissenschaftlich angemessener Form präsentieren. Sie wird durch Gutachter bewertet und mit den Noten „ausgezeichnet“ (summa cum laude), „sehr gut“ (magma cum laude), „gut“ (cum laude) oder „genügend“ (rite) versehen. Um den Doktortitel tragen zu dürfen, besteht nach der sich anschließenden und bestandenen mündlichen Prüfung eine Veröffentlichungspflicht der Dissertation; dies kann durch private Vervielfältigung oder Mikrofiches, durch Verlagsdruck in Buchform, den Abdruck in einer Fachzeitung oder die Bereitstellung in elektronischer Form (im Internet oder auf CD-ROM) geschehen. Pflichtexemplare jeder Dissertation gehen an die jeweilige Universitätsbibliothek sowie an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main.
Wissenschaft
Ein Zwilling der Zelle
Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...
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Er galt bisher als ein exotischer Einwanderer aus dem Randbereich unseres Sonnensystems. Doch nun stellen neue Untersuchungsergebnisse von Probematerial des Asteroiden Ryugu die bisherigen Vorstellungen seiner Entstehungsgeschichte sowie die seiner Verwandtschaft infrage. Die unterschiedlich kohlenstoffreichen Asteroiden sind...