Lexikon

elektrnische Gesundheitskarte

Abkürzung eGK
erweiterte Krankenversicherungskarte mit Speicherchip, auf der administrative Daten und ein Lichtbild gespeichert werden, um z. B. die Abwicklung des elektronischen Rezepts zu ermöglichen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden u. a. Medizin. Daten des Patienten sollen nur auf freiwilliger Basis gespeichert werden. Ziel ist es, mit der ab 2009 eingesetzten Karte den Verwaltungsaufwand des Gesundheitswesens zu reduzieren und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die eGK berechtigt auch zur Behandlung im europäischen Ausland.
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