Lexikon

Feme

[mittelhochdeutsch, heimliches Gericht]
Fehme; Veme
im Mittelalter aus den Grafengerichten in Westfalen, die unmittelbar dem König unterstanden, entwickelte Freigerichte; sie beanspruchten Zuständigkeit über todeswürdige Straftaten (Femgericht) im ganzen Reich. Unter Oberleitung des Stuhlherren und Vorsitz des Freigrafen fanden die Freischöffen, die jede ihnen bekannt gewordene Femetat selbst vor Gericht bringen konnten, auf der Gerichtsstätte (Freistuhl) das Urteil. Bei Ausbleiben des geladenen oder Flucht des verurteilten Beschuldigten wurde dessen Verfemung (Ächtung) ausgesprochen, die jedem Schöffen das Recht gab, ihn zu töten.
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