Lexikon
Friedrich II.
Friedrich der GroßeSchriftsteller und Musiker
Die erste Bürgerpflicht ist, seinem Vaterlande zu dienen. Ich habe sie in allen verschiedenen Lagen meines Lebens zu erfüllen gesucht. Als Träger der höchsten Staatsgewalt hatte ich die Gelegenheit und die Mittel, mich meinen Mitbürgern nützlich zu erweisen ...
Rechtspflege
... Ich habe mich entschlossen, niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen. Aber dieses Stillschweigen hat mich doch nicht gehindert, die Augen offen zu halten und über die Aufführung der Richter zu wachen ... Gerade gegen (richterliche) Pflichtvergessenheit muss ich die äußerste Strenge anraten; denn der Herrscher macht sich gewissermaßen zum Mitschuldigen an den Verbrechen, die er unbestraft lässt.
Die Geistlichen und die Religion
... Für die Politik ist es völlig belanglos, ob ein Herrscher religiös ist oder nicht. Geht man allen Religionen auf den Grund, so beruhen sie auf einem mehr oder minder widersinnigen System von Fabeln. ... Allein diese Vorurteile, Irrtümer und Wundergeschichten sind für den Menschen gemacht, und man muss auf die große Masse so weit Rücksicht nehmen, dass man ihre religiösen Gefühle nicht verletzt, einerlei, welchem Glauben sie angehören ...
Soll ein Fürst selbst regieren?
In einem Staate wie Preußen ist es durchaus notwendig, dass der Herrscher die inneren Angelegenheiten seines Staates selbst führt ... Eine gut geleitete Staatsregierung muss ein ebenso fest gefügtes System haben wie ein philosophisches Lehrgebäude. Alle Maßnahmen müssen durchdacht sein, Finanzen, Politik und Heerwesen auf ein gemeinsames Ziel steuern: nämlich die Stärkung des Staates und das Wachstum seiner Macht. Ein System kann aber nur aus einem Kopfe entspringen; also muss es aus dem des Herrschers hervorgehen. Trägheit, Vergnügungssucht und Dummheit: diese drei Ursachen hindern die Fürsten an ihrem edlen Berufe, für das Glück der Völker zu wirken ... Der Herrscher ist der erste Diener des Staates. Er wird gut besoldet, damit er die Würde seiner Stellung aufrechterhalte. Man fordert aber von ihm, dass er werktätig für das Wohl des Staates arbeite ...
Von allen Kriegen die gerechtesten und unvermeidlichsten sind die Verteidigungskriege, sobald Feindseligkeiten ihrer Gegner die Fürsten zu wirksamen Maßregeln wider deren Angriffe zwingen und sie Gewalt mit Gewalt abwehren müssen. Dann liegt in der Stärke ihres Arms aller Schutz wider die Begehrlichkeit ihrer Nachbarn und alle Bürgschaft für die Ruhe ihrer Untertanen in der Tapferkeit der Truppen; und genau wie der im Recht ist, der einen Dieb, den er just beim Einbrechen ertappt, aus dem Hause jagt, so ist es eine Tat im Namen des Rechts, wenn ein Großer oder ein König mit Waffengewalt einen Usurpator zwingt, aus seinen Staaten zu weichen. Nicht weniger wohlbegründet als die genannten Kriege sind solche, durch die ein Herrscher bestimmte Rechte oder bestimmte Ansprüche, die man ihm abstreiten will, behauptet. Über Könige gibt es keinen Gerichtshof mehr, keine Obrigkeit hat über ihre Händel ein Urteil zu fällen, so muss denn das Schwert über ihre Rechte und die Stichhaltigkeit ihrer Beweise entscheiden. Das ist die Art wie Fürsten ihren Rechsstreit führen, mit den Waffen in der Hand; so zwingen sie, wenn es ihnen gelingt, ihre Neider, der Gerechtigkeit ihrer Sache die Bahn frei zu geben. So dienen denn solche Kriege der Erhaltung des Rechtszustandes in der Welt und der Verhütung der Völkerknechtung: das heiligt ihre Anwendung, ja macht sie unerlässlich.
Auch Angriffskriege gibt es, die ihre Rechtfertigung in sich tragen, ebenso wie die eben besprochenen: es sind das die vorbeugenden Kriege, wie sie Fürsten wohlweislich dann unternehmen, wenn die Riesenmacht der größten Staaten alle Schranken zu durchbrechen und die Welt zu verschlingen droht. Man sieht ein Unwetter sich zusammenziehen, allein vermag man es nicht zu beschwören, da vereinigt man sich mit allen den Mächten, die gemeinsame Gefahr zu Schicksalsgefährten macht ...
So sind denn alle Kriege, die, nach strenger Prüfung, der Abwehr eines Usurpators, der Aufrechterhaltung wohlverbriefter Rechte, der Sicherung der Freiheit der Welt, der Notwehr wider Bedrückung und Gewalt durch die Ehrgeizigen dienen, in Übereinstimmung mit den Forderungen des Rechtes und der Billigkeit ..."
- Einleitung
- Konflikt mit dem Vater
- Preußen wird Großmacht
- Innenpolitik
- Schriftsteller und Musiker
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