Lexikon
Fusiọn
Wirtschaft
Verschmelzung; wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft. In der Fusion durch Aufnahme erfolgt Vermögensübertragung von einem Unternehmen (übertragende Gesellschaft) auf ein weiterhin bestehendes Unternehmen (aufnehmende Gesellschaft), während bei der Fusion durch Neugründung alle beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen. Fusionen erfolgen z. B., um Produktions- und Beschaffungsprogramme zu vereinheitlichen, Beschaffung, Produktion und Absatz zu rationalisieren, den Marktanteil zu erhöhen und/oder ein Unternehmen zu sanieren. Nähere Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz vom 28. 10. 1994.

Wissenschaft
Helfende Roboterhände
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Wissenschaft
Die größten Strukturen im Weltraum
Sie überbrücken Milliarden Lichtjahre – doch es dürfte sie vielleicht gar nicht geben. von RÜDIGER VAAS Der Begriff ,Fortschritt‘ allein setzt bereits die Horizonte voraus. Er bedeutet ein Weiterkommen und kein Höherkommen“, bemerkte der Schriftsteller Joseph Roth einmal. Das war nicht im kosmologischen Kontext gemeint, passt...