Lexikon
Fusiọn
Wirtschaft
Verschmelzung; wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft. In der Fusion durch Aufnahme erfolgt Vermögensübertragung von einem Unternehmen (übertragende Gesellschaft) auf ein weiterhin bestehendes Unternehmen (aufnehmende Gesellschaft), während bei der Fusion durch Neugründung alle beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen. Fusionen erfolgen z. B., um Produktions- und Beschaffungsprogramme zu vereinheitlichen, Beschaffung, Produktion und Absatz zu rationalisieren, den Marktanteil zu erhöhen und/oder ein Unternehmen zu sanieren. Nähere Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz vom 28. 10. 1994.
Wissenschaft
Schleim-Fallschirme behindern Kohlenstoffablagerung
Ein bisher unbekanntes Phänomen könnte die Ablagerung von Kohlenstoff im Meer erheblich beeinflussen, berichten Forschende: Die Partikel des marinen Schnees aus organischen Partikeln sind in unsichtbaren Schleim gehüllt, der ihr Absinken auf den Meeresgrund deutlich ausbremst. Dies hat eine spezielle Tracking-Mikroskopier-Technik...
Wissenschaft
Moore fürs Klima
Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...
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