Lexikon
Fusiọn
Wirtschaft
Verschmelzung; wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft. In der Fusion durch Aufnahme erfolgt Vermögensübertragung von einem Unternehmen (übertragende Gesellschaft) auf ein weiterhin bestehendes Unternehmen (aufnehmende Gesellschaft), während bei der Fusion durch Neugründung alle beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen. Fusionen erfolgen z. B., um Produktions- und Beschaffungsprogramme zu vereinheitlichen, Beschaffung, Produktion und Absatz zu rationalisieren, den Marktanteil zu erhöhen und/oder ein Unternehmen zu sanieren. Nähere Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz vom 28. 10. 1994.
Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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Wissenschaft
Jahr des Drachen
Herzlich willkommen im chinesischen Jahr des Drachen. Genießen Sie es. Denn der Drache ist quasi der Wassermann unter den chinesischen Tierkreiszeichen. Alle anderen – Hase, Stier, Schlange, Ziege, Pferd, Schlange, Affe, Schwein, Hund und so weiter – kann man in freier Wildbahn sehen, am Bauernhof streicheln oder im Restaurant...