Lexikon

Fusiọn

Wirtschaft
Verschmelzung; wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft. In der Fusion durch Aufnahme erfolgt Vermögensübertragung von einem Unternehmen (übertragende Gesellschaft) auf ein weiterhin bestehendes Unternehmen (aufnehmende Gesellschaft), während bei der Fusion durch Neugründung alle beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen. Fusionen erfolgen z. B., um Produktions- und Beschaffungsprogramme zu vereinheitlichen, Beschaffung, Produktion und Absatz zu rationalisieren, den Marktanteil zu erhöhen und/oder ein Unternehmen zu sanieren. Nähere Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz vom 28. 10. 1994.
Über 90 Prozent des globalen Handels erfolgen über den Seeweg.
Wissenschaft

Die Zukunft der Schifffahrt

Neunzig Prozent des globalen Handels werden über das Meer abgewickelt. Zur Welthandelsflotte gehörten im Jahr 2021 über 5400 Containerschiffe. Deutschland hat nach China die zweitgrößte Flotte an Containerschiffen. Von RAINER KURLEMANN Pewek ist die nördlichste Stadt Russlands. Der kleine Küstenort auf einer Halbinsel im...

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Wissenschaft

Streifenfrei fliegen

Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...

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