Lexikon

Grundkapital

das in Aktien zerlegte Nennkapital einer Aktiengesellschaft. Der Mindestbetrag des Grundkapitals beträgt 50 000 Euro (§ 7 AktG). Die Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals ist an strenge Rechtsvorschriften gebunden. Das Grundkapital ist auf der Passivseite der Bilanz als gezeichnetes Kapital auszuweisen.
Wasserkanal
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Wasser marsch!

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Seide aus dem Labor

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