Lexikon

junge Aktien

bei einer Kapitalerhöhung ausgegebene Aktien, die sich bis zum nächsten Dividendentermin durch fehlenden oder geringeren Dividendenanspruch für das laufende Jahr von den alten Aktien unterscheiden. Durch Ausgabe junger Aktien ändert sich die bisherige Eigentümerstruktur der Gesellschaft. Der Anteil der bisherigen Altaktionäre am Grundkapital sinkt und damit auch ihr Anteil am Gesellschaftsvermögen. Um die Kapitalveränderung auszugleichen, erhalten Altaktionäre sog. Bezugsrechte, d. h. die Möglichkeit, die jungen Aktien bevorzugt zu zeichnen. Das Bezugsverhältnis richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Grundkapitalerhöhung.
Üben die Altaktionäre ihr Bezugsrecht aus, bleibt ihr Grundkapitalanteil konstant. Sie können stattdessen aber auch eine Minderung ihres Kapitalanteils hinnehmen und ihr Bezugsrecht an der Börse verkaufen oder durch den Kauf zusätzlicher Bezugsrechte ihr Aktienpaket noch weiter aufstocken. Junge Aktien werden im Börsenverkehr so lange gesondert notiert, bis sie den alten Aktien im Hinblick auf Dividendenzahlung sowie sonstige Ausstattungsmerkmale gleichgestellt sind.
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