Lexikon

Gründung

Wirtschaft
die Errichtung eines Unternehmens. Bei der Bargründung werden alle Einlagen der Eigentümer in Geld, bei der Sachgründung oder Illationsgründung ganz oder zum Teil in Sachgegenständen (z. B. Grundstücken) geleistet. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist strengen Vorschriften (§§ 2353 AktG) unterworfen: Zunächst wird von den (mindestens fünf) Gründern die Satzung festgestellt; sie muss u. a. wenigstens Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Grundkapitals sowie Nennbeträge und Gattung der Aktien enthalten. Übernehmen die Gründer sämtliche Aktien, so liegt eine Einheitsgründung (Simultangründung) vor; andernfalls wird ein Teil der Aktien meist durch Vermittlung von Kreditinstituten zur Zeichnung aufgelegt (Stufen- oder Sukzessivgründung).
Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

Erzrausch am Meeresgrund

Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

Wissenschaft

Titan – die kalte Alternative

Leben ohne Wasser ist eine seltsame Vorstellung. Und doch gibt es Hinweise, dass selbst auf dem größten Saturnmond die Grundprinzipien des Lebens erfüllt sein könnten. von KAI DÜRFELD Über dem Horizont hängt ein fahles, orangefarbenes Licht. Dunst und Nebel verhüllen den Himmel. Feiner Regen fällt auf eine glänzende Oberfläche....

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