Lexikon
Gründung
Wirtschaft
die Errichtung eines Unternehmens. Bei der Bargründung werden alle Einlagen der Eigentümer in Geld, bei der Sachgründung oder Illationsgründung ganz oder zum Teil in Sachgegenständen (z. B. Grundstücken) geleistet. – Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist strengen Vorschriften (§§ 23–53 AktG) unterworfen: Zunächst wird von den (mindestens fünf) Gründern die Satzung festgestellt; sie muss u. a. wenigstens Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Grundkapitals sowie Nennbeträge und Gattung der Aktien enthalten. Übernehmen die Gründer sämtliche Aktien, so liegt eine Einheitsgründung (Simultangründung) vor; andernfalls wird ein Teil der Aktien – meist durch Vermittlung von Kreditinstituten – zur Zeichnung aufgelegt (Stufen- oder Sukzessivgründung).
Wissenschaft
Lassen sich Heuschreckenschwärme auch ohne Insektizide verhindern?
Schon die Bibel hält fest: Heuschrecken können eine Plage sein und Ernten vernichten. Denn Heuschrecken schwärmen bevorzugt in großen Gruppen aus. Dabei kommunizieren sie über Pheromone miteinander. Jetzt haben Forschende herausgefunden, welche Enzyme im Insektenkörper die Produktion dieser Pheromone regulieren – und mit welchen...
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...