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internationale Beamte

die Verwaltungsangehörigen der internationalen Organisationen (z. B. UN, EU), für die besondere Beamtenstatute, die das Dienst- und Arbeitsrecht regeln, gelten. Entscheidend ist, dass die internationalen Beamten keiner nationalen Treue- und Gehorsamspflicht unterliegen und meist versichern müssen, von der heimatlichen Regierung keine Weisungen entgegenzunehmen.

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