Lexikon
internationale Beamte
die Verwaltungsangehörigen der internationalen Organisationen (z. B. UN, EU), für die besondere Beamtenstatute, die das Dienst- und Arbeitsrecht regeln, gelten. Entscheidend ist, dass die internationalen Beamten keiner nationalen Treue- und Gehorsamspflicht unterliegen und meist versichern müssen, von der heimatlichen Regierung keine Weisungen entgegenzunehmen.
Wissenschaft
News der Woche 14.02.2025
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Wissenschaft
Behandlung im Blindflug
Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...