Lexikon
Konföderatiọn
Staats- und Völkerrecht
ein Staatenbund, d. h. eine vertragliche (völkerrechtliche) Verbindung unabhängiger Staaten, die den Schutz des Bundesgebietes durch ein dauerndes staatspolitisches Bündnis nach außen und Friedensbündnis nach innen bezwecken. Die ständigen Organe eines solchen Bundes haben regelmäßig die Aufgabe, den Bund nach außen zu vertreten sowie den einzelnen Mitgliedstaaten Vorschläge über die Regelung der inneren Bundesverhältnisse zu machen, ohne selbst zur Gesetzgebung befugt zu sein. Ein wichtiges Beispiel eines Staatenbundes ist der Deutsche Bund (1815–1866), dessen Bundesorgan (der Bundestag) von den Gesandten seiner Mitgliedstaaten gebildet wurde. Außerdem waren die USA 1776–1787, die Schweiz 1815–1848, die Sowjetunion 1917–1922, die Arabische Union zwischen Irak und Jordanien 1958/59 Staatenbünde; auch die Föderation Malaysia ist ein Staatenbund. Gegensatz: Bundesstaat.
Wissenschaft
Rohstoffe aus der Tiefe
Im und auf dem Meeresboden lagern wertvolle Metalle. Doch Tiefseebergbau ist mit hohen Risiken verbunden, deshalb hat bisher noch kein Abbau stattgefunden. Von RAINER KURLEMANN Der Hunger nach Rohstoffen macht auch vor den Ozeanen nicht Halt, denn der Meeresboden birgt Schätze, die zur Produktion von Hightech-Geräten,...
Wissenschaft
Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag
Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....