Lexikon
Konföderatiọn
Staats- und Völkerrecht
ein Staatenbund, d. h. eine vertragliche (völkerrechtliche) Verbindung unabhängiger Staaten, die den Schutz des Bundesgebietes durch ein dauerndes staatspolitisches Bündnis nach außen und Friedensbündnis nach innen bezwecken. Die ständigen Organe eines solchen Bundes haben regelmäßig die Aufgabe, den Bund nach außen zu vertreten sowie den einzelnen Mitgliedstaaten Vorschläge über die Regelung der inneren Bundesverhältnisse zu machen, ohne selbst zur Gesetzgebung befugt zu sein. Ein wichtiges Beispiel eines Staatenbundes ist der Deutsche Bund (1815–1866), dessen Bundesorgan (der Bundestag) von den Gesandten seiner Mitgliedstaaten gebildet wurde. Außerdem waren die USA 1776–1787, die Schweiz 1815–1848, die Sowjetunion 1917–1922, die Arabische Union zwischen Irak und Jordanien 1958/59 Staatenbünde; auch die Föderation Malaysia ist ein Staatenbund. Gegensatz: Bundesstaat.
Wissenschaft
Warum Glas nicht immer zerbricht
Wenn uns ein Glas aus den Händen rutscht und auf den Boden fällt, zerbricht es oft in Stücke. Nun haben Physiker herausgefunden, warum Glas nicht immer zerbricht. Sie enthüllten einen Entspannungsmechanismus in ionischem Glas, bei dem sowohl einzelne Atome an freie Stellen in der Struktur springen als auch Atomgruppen verschoben...
Wissenschaft
Die große Lücke
Meteoriten sind Archive der Vergangenheit. Neue Untersuchungen an ihnen legen nahe: Die Entstehung des Riesenplaneten Jupiter sorgte für die Trennung des Sonnensystems in einen inneren und einen äußeren Bezirk. von THOMAS BÜHRKE Im Dezember 2020 landete in der australischen Wüste eine diskusförmige Kapsel an einem Fallschirm. Sie...