Lexikon
Konföderatiọn
Staats- und Völkerrecht
ein Staatenbund, d. h. eine vertragliche (völkerrechtliche) Verbindung unabhängiger Staaten, die den Schutz des Bundesgebietes durch ein dauerndes staatspolitisches Bündnis nach außen und Friedensbündnis nach innen bezwecken. Die ständigen Organe eines solchen Bundes haben regelmäßig die Aufgabe, den Bund nach außen zu vertreten sowie den einzelnen Mitgliedstaaten Vorschläge über die Regelung der inneren Bundesverhältnisse zu machen, ohne selbst zur Gesetzgebung befugt zu sein. Ein wichtiges Beispiel eines Staatenbundes ist der Deutsche Bund (1815–1866), dessen Bundesorgan (der Bundestag) von den Gesandten seiner Mitgliedstaaten gebildet wurde. Außerdem waren die USA 1776–1787, die Schweiz 1815–1848, die Sowjetunion 1917–1922, die Arabische Union zwischen Irak und Jordanien 1958/59 Staatenbünde; auch die Föderation Malaysia ist ein Staatenbund. Gegensatz: Bundesstaat.
Wissenschaft
Einzelgänger-Planeten auf der Spur
Sie besitzen planetenähnliche Masse, sind aber nicht an einen Stern gebunden: Das Webb-Teleskop hat sechs neue „Rogue”-Planeten in einem galaktischen Nebel aufgespürt, die Hinweise auf mögliche Bildungsprozesse dieser mysteriösen Einzelgänger-Planeten liefern. Es zeichnet sich demnach ab, dass Himmelskörper, die fünfmal größer...
Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
Sich mit den Besten der Welt zu messen, motiviert nicht nur Fußballer und Olympioniken zu Höchstleistungen. Auch Forscher lieben den Wettbewerb. In der Weltliga der Robotik ist ein Team aus Deutschland seit mehr als zehn Jahren ganz vorne dabei. von ULRICH EBERL In den Hallen der Weltmeister herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre...