Gesundheit A-Z

Niederlassung

die Eröffnung einer Praxis zur ambulanten Behandlung von Patienten durch einen Arzt oder Zahnarzt. Dabei unterliegen Vertragsärzte den Vorschriften der vertragsärztlichen Arbeit. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde die Niederlassungsfreiheit für Vertragsärzte aufgehoben; sie dürfen sich nur noch im Rahmen der Bedarfsplanung niederlassen, also nur in einer Region mit entsprechendem Versorgungsmangel. Alternativ kann ein Arzt sich um die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis bewerben.
abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
Wissenschaft

Start-ups: Heiß auf Kernfusion

Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...

Wissenschaft

Natur ohne Vorbild

Weltweit entstehen Ökosysteme, die in keiner historischen Landschaft je existierten. Neue Forschung zeigt, dass viele von ihnen überraschend stabil und funktional sind. von ROMAN GOERGEN In der Nähe der schottischen Kleinstadt West Calder überragen gewaltige rostrote Hügel die sonst tief liegende Landschaft in der Region West...

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