Lexikon
Legitimitạ̈t
[
lateinisch
]die Übereinstimmung mit einem allgemein anerkannten
Verfassungsprinzip, Begründung für die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft. Die Auffassung der Legitimität war wandelnden Auslegungen
unterworfen. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts galt z. B. allgemein die
mit der Theorie des Gottesgnadentums begründete Machtausübung eines
Fürsten oder eines Fürstenhauses als legitim (Legitimitätsprinzip). Die Legitimität des demokratischen Staats beruht
auf der Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Volkssouveränität; Art. 20 des Grundgesetzes). Bildet sich im Staat ein neues Legitimitätsprinzip
heraus, so kann es zu einem Konflikt mit der Legalität und zu
einem Umsturz der Verfassungsordnung kommen. Legitimisten, Revolution.
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