Lexikon

Legitimitạ̈t

[
lateinisch
]
die Übereinstimmung mit einem allgemein anerkannten Verfassungsprinzip, Begründung für die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft. Die Auffassung der Legitimität war wandelnden Auslegungen unterworfen. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts galt z. B. allgemein die mit der Theorie des Gottesgnadentums begründete Machtausübung eines Fürsten oder eines Fürstenhauses als legitim (Legitimitätsprinzip). Die Legitimität des demokratischen Staats beruht auf der Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Volkssouveränität; Art. 20 des Grundgesetzes). Bildet sich im Staat ein neues Legitimitätsprinzip heraus, so kann es zu einem Konflikt mit der Legalität und zu einem Umsturz der Verfassungsordnung kommen. Legitimisten, Revolution.
Müllkippe
Wissenschaft

Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht

Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...

Foto des Santa Ana Viadukts
Wissenschaft

Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?

Wenn eine Brücke aus Stahlfachwerk beschädigt wird, stürzt sie nicht zwangsläufig komplett ein. Stattdessen kommt es auf die Lage der Schäden und die Reaktion der verbleibenden Bauteile an, wie Forschende ermittelt haben. Sofern nach dem Schaden bestimmte Stahlträger verdreht und verbogen werden, kann die vermehrte Traglast auf...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon