Lexikon
Legitimitạ̈t
[
lateinisch
]die Übereinstimmung mit einem allgemein anerkannten
Verfassungsprinzip, Begründung für die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft. Die Auffassung der Legitimität war wandelnden Auslegungen
unterworfen. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts galt z. B. allgemein die
mit der Theorie des Gottesgnadentums begründete Machtausübung eines
Fürsten oder eines Fürstenhauses als legitim (Legitimitätsprinzip). Die Legitimität des demokratischen Staats beruht
auf der Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Volkssouveränität; Art. 20 des Grundgesetzes). Bildet sich im Staat ein neues Legitimitätsprinzip
heraus, so kann es zu einem Konflikt mit der Legalität und zu
einem Umsturz der Verfassungsordnung kommen. Legitimisten, Revolution.
Wissenschaft
Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht
Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...
Wissenschaft
Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?
Wenn eine Brücke aus Stahlfachwerk beschädigt wird, stürzt sie nicht zwangsläufig komplett ein. Stattdessen kommt es auf die Lage der Schäden und die Reaktion der verbleibenden Bauteile an, wie Forschende ermittelt haben. Sofern nach dem Schaden bestimmte Stahlträger verdreht und verbogen werden, kann die vermehrte Traglast auf...