Lexikon

Jkob I.

König von England 16031625 und als Jakob VI. König von Schottland seit 1567, * 19. 6. 1566 Edinburgh,  27. 3. 1625 Theobalds Park, Hertfordshire; Sohn der Maria Stuart, wurde nach der Abdankung seiner Mutter König von Schottland. Jakob verband sich im Interesse seiner Anwartschaft auf den englischen Thron 1586 mit Königin Elisabeth I. gegen Spanien. Nach dem Tod Elisabeths (1603) vereinigte er die Kronen von Schottland und England in Personalunion. Er verfocht in seinen Schriften „The True Lawe of Free Monarchies“ (1598) und „Basilikon Doron“ (1599) die Theorie vom göttlichen Herrscherrecht der Könige. Seine Versuche, absolutistisch zu herrschen, setzten Jakob in Widerspruch zum Parlament.
Jakob I. (König von England)
König Jakob I. von England
Allein der Monarch ist frei
Allein der Monarch ist frei
In seiner (anonym gedruckten) Schrift The True Lawe of Free Monarchies begründet der englische König Jakob I. die Legitimität absoluter Herrschaft (Auszug):

Die Könige in Schottland waren schon da, bevor es Stände oder Rangabstufungen innerhalb derselben gab, bevor Parlamente gehalten oder Gesetze gemacht wurden. Sie verteilten das Land, das ursprünglich in seiner Gesamtheit ihnen gehörte, sie riefen Ständeversammlungen durch ihren Befehl ins Leben, sie entwarfen Regierungsformen und richteten sie ein.
Daraus folgt mit Notwendigkeit, dass die Könige Urheber und Schöpfer der Gesetze waren, und nicht umgekehrt...
Es entspricht diesen Fundamentalgesetzen, wenn wir Tag für Tag vor Augen sehen, wie im Parlament (das nichts anderes ist als der höchste Gerichtshof des Königs und seiner Vasallen) die Gesetze von den Untertanen lediglich beantragt, aber von dem König allein, wenn auch auf ihre Bitte und mit ihrem Rat, gemacht werden...
Und wie der König ganz offensichtlich oberster Herr des ganzen Landes ist, so ist er auch Herr über jede Person, die darin wohnt, und hat Gewalt über Leben und Tod einer jeden von ihnen. Zwar wird ein gerechter Herrscher keinem seiner Untertanen das Leben nehmen ohne eine klare Gesetzesbestimmung, aber dieselben Gesetze, kraft deren er es ihnen nimmt, hat er selbst oder haben seine Vorgänger erlassen, und so geht alle Gewalt jederzeit von ihm selber aus...
Zwar ist es wahr, dass der König über dem Gesetz steht...; aber ein guter König wird nicht allein seine Freude daran haben, seine Untertanen nach der Maßgabe des Gesetzes zu regieren, sondern er wird sich auch selber in seinen Handlungen danach richten und immer den Grundsatz beachten, dass das Wohl des Ganzen sein oberstes Gesetz sein soll.
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