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Mdus Vivndi

[
lateinisch, „eine Art zu leben“
]
leidliches Verhältnis, erträgliche Übereinkunft; im zwischenstaatlichen Verkehr: 1. die Vereinbarung einer vorläufigen Regelung mit dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Lösung (z. B. bei Grenzfragen). 2. die Anerkennung eines faktischen Zustands mit dem Vorbehalt, seine eventuelle Widerrechtlichkeit später geltend zu machen.

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