Lexikon
Nottrauung
Bürgerliches Recht
Eheschließung in Notfällen vor Personen, die nicht als Standesbeamte gelten können. Nottrauungen von Deutschen kamen vielfach in den ersten Jahren nach Kriegsende in den ehemaligen deutschen Ostgebieten vor. Zur Vermeidung der Rechtsunwirksamkeit verleiht ihnen das Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen die gleiche rechtliche Wirkung wie einer vor dem Standesbeamten geschlossenen Ehe, wenn sie in das Familienbuch des Hauptstandesamts in Hamburg eingetragen worden sind.
Wissenschaft
Die Stadt als Rohstoff-Mine
Die Rohstoffe vieler Häuser und Autos landen nach deren Lebensende auf dem Müll. Forscher wollen die wertvollen Materialien zurückgewinnen. von MARTIN ANGLER Alle Labors sind kalt, weiß und steril? Von wegen. Die Wohnung Nr. 270 im Schweizer Städtchen Dübendorf ist lichtdurchflutet und hat warme Holzböden mit flauschigen...
Wissenschaft
Auftrieb für E-Luftschiffe
Luftschiffe sind ein seltener Anblick am Himmel. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die fliegenden Riesen ermöglichen eine klimaschonende Luftfahrt – mit Elektroantrieb, Strom aus Sonnenlicht und geeigneten Batterien. von RALF BUTSCHER Wer am Bodensee lebt oder Urlaub macht, kennt das sanfte Brummen am Himmel. Es verrät: Ein...