Lexikon
Nottrauung
Bürgerliches Recht
Eheschließung in Notfällen vor Personen, die nicht als Standesbeamte gelten können. Nottrauungen von Deutschen kamen vielfach in den ersten Jahren nach Kriegsende in den ehemaligen deutschen Ostgebieten vor. Zur Vermeidung der Rechtsunwirksamkeit verleiht ihnen das Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen die gleiche rechtliche Wirkung wie einer vor dem Standesbeamten geschlossenen Ehe, wenn sie in das Familienbuch des Hauptstandesamts in Hamburg eingetragen worden sind.
Wissenschaft
News der Woche 19.09.2025
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Dem Ursprung des Erdwassers auf der Spur
Das Markenzeichen des blauen Planeten im Visier: Eine Studie beleuchtet, wie die Himmelskörper entstanden sein könnten, die der jungen Erde einen beträchtlichen Teil ihres Wassers geliefert haben. Aus Modellen auf der Basis von Merkmalen bestimmter Meteorite geht hervor, dass verzögert entstandene Planetesimale das Reservoir für...
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