Lexikon
ökumẹnisches Patriarchạt
der erste Sitz in der Rangordnung der orthodoxen Kirchen – war seit dem 5. Jahrhundert mit der Stadt Konstantinopel (Byzanz), dem Neuen Rom und heutigen Istanbul, verbunden. Gemäß dem Rechtsgrundsatz, dass sich der Kirchensprengel nach den Staatsgrenzen zu richten habe, kam dem ökumenischen Patriarchat als Hauptsitz aller orthodoxen Untertanen des Byzantinischen Reiches einst große kirchenrechtliche Bedeutung zu, bis mit der Entstehung selbständiger Staaten aus Teilen des Byzantinischen und später Osmanischen Reiches auch autokephale (nationale) orthodoxe Kirchen entstanden. Heute gehören zum Jurisdiktionsbereich des ökumenischen Patriarchats ca. 3 Mio. Gläubige nicht nur der Metropolien in der Türkei, des Erzbistums auf Kreta und der Athos-Klöster, sondern auch zahlreiche Eparchien in Amerika, Europa und Australien.
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