Lexikon

Personenname

der Eigenname menschlicher Einzelwesen; ursprünglich ein einziger Name, zu dem aber teils ererbte, teils beigelegte Beinamen treten können. Der Personenname kann wechseln, z. B. bei Erreichen eines bestimmten Alters (China, Japan) oder eines besonderen Rangs (bei der Thronbesteigung), beim Eintritt in eine Kultgemeinschaft (durch die Taufe, bei Aufnahme in ein Kloster oder in einen Orden), durch die Eheschließung oder durch Annahme eines Decknamens (Pseudonym).
Im
Indoeuropäischen
herrschte Einnamigkeit, wenn auch Sippen- und Beinamen nicht unbekannt waren. Der Rufname ist regelmäßig aus zwei nominalen Gliedern gebildet (z. B. griechisch Phil-ippos, „Freund-Pferd“; russisch Bole-slaw, „mehr Ruhm“; althochdeutsch Adal-beraht, „edel-glänzend“). Die Bestandteile waren vorwiegend dem Wortschatz der Jagd, des Ackerbaus, des häuslichen und des kultischen Lebens entnommen. Im
Germanischen
trat eine strenge Scheidung der Namen nach dem natürlichen Geschlecht ein; einige Glieder (z. B. bald, brand, hard, frid, mâr, muot, rîch, wald) konnten nur bei Männernamen, andere (burg, heid, hild, lind, swind) nur bei Frauennamen an 2. Stelle stehen. Der Wortschatz gehörte der gehobenen Sprache an und bezog sich auf Kult, Recht, die Volksgemeinschaft, Krieg und Waffenübung. Die klassische Zeit der einheitlichen germanischen Rufnamengebung ging um 400 v. Chr. zu Ende.
Zu den vollen Namen gab es schon im Indoeuropäischen Kurzformen. Sie sind in der Regel aus einem Element des Vollnamens gebildet (einstämmige Kürzung), meist aus dem ersten Glied (Kuono aus Kuon-rad). Weitere (unechte) Kurzformen entstanden durch Zusammenziehung (z. B. Arnd aus Arnold). Eingliedrige Namen älteren Ursprungs sind eigentlich Beinamen (Frank, Horst).
Bei den
Römern
ist das indoeuropäische Namensystem etwa um 500 v. Chr. wohl unter etruskischem Einfluss aufgegeben worden. Es wurde bei den Männern ersetzt durch ein Dreinamensystem aus Vorname (Praenomen, z. B. Marcus), Name des Geschlechts (Nomen gentilicium, z. B. Tullius) und Name der Familie (Cognomen, z. B. Cicero). Für die Frauen galt weiterhin Einnamigkeit; sie trugen nur den Gentilnamen in weiblicher Form (Tullia, Julia). Die Zahl der Vornamen war so gering, dass man in der Schrift gewöhnlich Abkürzungen verwenden konnte (M = Marcus, P = Publius); z. T. waren es bloße Zählnamen (z. B. Quintus, „der Fünfte“). Die Gentilnamen enden meist auf -ius, seltener auf -inus, -anus; es sind ursprünglich Vatersnamen (Patronymikon). Als vierter Name konnte ein persönlicher Beiname (Agnomen) hinzutreten (z. B. Publius Cornelius Scipio Africanus, „der Afrikaner“).
In Nordamerika hat sich der im 17. Jahrhundert aufgekommene
englische
Brauch, einen Familiennamen (meist den der Mutter) als 2. Vornamen (middlename) zu geben, bis heute erhalten (z. B. George Washington Cable).
Im
Russischen
herrscht Dreinamigkeit: zwischen Vor- und Familienname wird der Vatersname eingeschoben; mit dem Vornamen zusammen wird er in der höflichen Anrede gebraucht. Die russischen Familiennamen sind größtenteils ursprüngliche Vatersnamen. Die meisten Vornamen sind aus hebräischen oder griechischen Heiligennamen hervorgegangen (Iwan < Johannes, Pjotr < Petros, Pawel < Paulos, Wassilij < Basilius; Marja < Maria).
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