Lexikon
Vorname
im Gegensatz zum erblichen Familiennamen der von den Eltern nach freier Wahl gegebene individuelle Personenname. Er kann dem Familiennamen sowohl voran- als auch nachgestellt werden. Auswahl, Anzahl, Bilde- und Schreibweise der Vornamen hängen von Brauch, Mode und persönlichem Geschmack ab.
Geschichte
Vornamen im heutigen Sinn, als dem Familiennamen untergeordnete und dem vertrauten Umgang vorbehaltene Namen, gibt es in Deutschland erst seit etwa 1600, als sich die Führung erblicher Familiennamen durchgesetzt hatte; bis dahin war der Vor- oder Rufname der eigentliche Personenname.
Die germanischen Voll- und Kurzformen wurden auch nach der Annahme des Christentums beibehalten. Da sie aber einer besonderen Sprach- und Stilschicht angehörten, wurden ihre Bestandteile mit der Zeit unverständlich und ungebräuchlich. Im 8. Jahrhundert begann die Auflösung des germanischen Rufnamenstils zugunsten des christlich-mittelalterlichen, obwohl es bis ins 16. Jahrhundert hinein keine kirchlichen Vorschriften über die Wahl der Vornamen gab. Ihren Höhepunkt erreichte die Übernahme fremder (hebräischer, griechischer, lateinisch-romanischer, keltischer) Vornamen um 1500. Zu Beginn der Entwicklung wurden Namen aus dem Alten Testament bevorzugt (Abraham, Adam, Daniel, David, Salomon, Samuel), seit dem späten 12. Jahrhundert Rufnamen aus dem Neuen Testament und, der Steigerung der Heiligenverehrung entsprechend, besonders Heiligennamen. Das Zeitalter des Humanismus (15./16. Jahrhundert) brachte neue Namen aus dem klassischen Altertum (Claudius, Cornelia, Erasmus). Die Reformation wandte sich gegen die Heiligennamen; an ihre Stelle traten wiederum alttestamentliche Namen (Elias, Tobias; Rebekka, Martha). Gleichzeitig wurde der Blick wieder auf die altdeutschen Rufnamen gelenkt. Die pietistischen Kreise besonders des 18. Jahrhunderts entwickelten einen eigenen Namensstil, für den sinnvolle christliche Wunschnamen aus deutschen Wortstämmen charakteristisch sind (Leberecht, Glaubrecht, Gottlieb, Gottlob, Gottfried, Gotthelf, Christlieb, Christfried, Fürchtegott u. Ä.). Seit dem 16. Jahrhundert spiegeln die Vornamen die wechselnden kulturellen Einflüsse; aus fast allen Kultursprachen wurden und werden neue Namen entlehnt: aus dem Englischen (Harry, Willy; Betty, Edith, Jenny), dem Französischen (Jean, Louis, Robert; Annette, Charlotte, Henriette, Julie), dem Italienischen und Spanischen (Carlos, Guido; Alma, Eleonora, Elvira, Laura), dem Skandinavischen (Axel, Gustav, Knut; Birgit, Helga, Ingeborg, Karin, Sigrid) und aus den slawischen Sprachen (Alexis, Kasimir, Paul; Feodora, Olga). In der modernen Namengebung sind die Bindungen an Brauch und Familientraditionen weitgehend aufgelöst.
Recht
Über den oder die Vornamen entscheiden die Eltern. Beschränkungen in der Ausübung dieses Rechts ergeben sich allein aus dem Zweck der Namensführung und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen. So dürfen in Deutschland Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind (anstößige Bezeichnungen, Orts-, Familien-, Warennamen, gemeinsprachliche Wörter), nicht gewählt werden, und die Vornamen dürfen nicht im Widerspruch zum natürlichen Geschlecht des Namensträgers stehen. Eine Ausnahme macht der Name Maria, der auch Jungen beigelegt werden darf, jedoch nur in Verbindung mit mindestens einem eindeutig männlichen Vornamen. Ähnliche Grundsätze gelten auch in Österreich und in der Schweiz. Rufname.
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