Als Marke bezeichnet man die im Geschäftsverkehr benutzten Mittel zur Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Der frühere Begriff einer Marke war "Handelszeichen“.
Die Marke kann sich auf ein Produkt beziehen (Produktmarke wie z. B. Tempo), ebenso auf den Hersteller (Firmenmarke wie z. B. BMW) oder eine Händlerorganisation (Handelsmarke wie z. B. Lindt).
Gesetzliche Grundlage
Voraussetzungen und Umfang des Markenschutzes sind in Deutschland durch das Markengesetz geregelt. Hiernach werden neben Marken auch geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben geschützt. Als Marken können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das schließt Folgendes mit ein: Wörter incl. Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen incl. der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen incl. Farben und Farbzusammenstellungen.
Der Markenschutz entsteht grundsätzlich durch die Eintragung in das beim Patentamt geführte Markenregister. Unabhängig von der Registrierung sind z. B. Marken mit Verkehrsgeltung geschützt. Nicht schutzfähig und von der Eintragung ausgeschlossen sind z. B. Zeichen, die sich nicht grafisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder staatliche Hoheitszeichen enthalten. Zeichen, die als Marken eingetragen sind, sind beim Patentamt anzumelden.
Rechte des Markeninhabers
Der Inhaber einer eingetragenen oder sonst geschützten Marke hat das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Benutzt ein Dritter identische oder ähnliche Zeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen, so steht dem Markeninhaber ein Unterlassungsanspruch, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung der Verletzungshandlung auch Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und kann jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Eine Marke kann beliebig gekauft oder verkauft werden; sie kann einzeln oder zusammen mit dem Betrieb oder dem Produkt übertragen werden. Der Markeninhaber kann auch Dritten das Nutzungsrecht einräumen (Lizenz).
Internationaler Markenschutz
Dem zwischenstaatlichen Verkehr sind internationale Registrierungen von Marken dienlich. Angehörige der Mitgliedstaaten des Madrider Markenabkommens können den Schutz einer eingetragenen Marke durch Registrierung beim Internationalen Büro für geistiges Eigentum in Genf auch auf andere Mitgliedstaaten ausdehnen. In Deutschland ist der Antrag auf internationale Registrierung beim Patentamt zu stellen. Die Eintragung führt zu einem Bündel nationaler Marken.
Auf EU-Ebene ist eine Gemeinschaftsmarke geschaffen worden, die zentral beim Europäischen Markenamt im spanischen Alicante angemeldet werden kann.